EGMR
2000-07-13
Nr. 25735/94
Rechtsbereich/Normen: EMRK

Quelle: ARD-Ratgeber Recht

 


Väter nichtehelicher Kinder dürfen wieder hoffen


Auch Vätern nichtehelicher Kinder genießen den Familienschutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Umgang mit ihren Kindern darf den Männern daher erst nach Auswertung eines genau festgestellten und überprüften Sachverhalts verwehrt werden.

Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Vätern, denen bisher der Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern untersagt wurde, neue Hoffnung gegeben. Die bisherige Praxis, nach der der Vater keinerlei Gehör findet und statt dessen den Empfehlungen der Jungendämter gefolgt wird, hielten die Richter für unzulässig.