EGMR
2000-07-13
Nr. 25735/94
Rechtsbereich/Normen: EMRK
Quelle:
ARD-Ratgeber Recht
Väter nichtehelicher Kinder dürfen wieder hoffen
Auch Vätern nichtehelicher Kinder genießen den Familienschutz der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Umgang mit ihren Kindern darf den
Männern daher erst nach Auswertung eines genau festgestellten und überprüften
Sachverhalts verwehrt werden.
Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Vätern, denen bisher der Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern untersagt
wurde, neue Hoffnung gegeben. Die bisherige Praxis, nach der der Vater keinerlei
Gehör findet und statt dessen den Empfehlungen der Jungendämter gefolgt wird,
hielten die Richter für unzulässig.