OLG Köln
2002-01-23
5 U 85/01
Rechtsbereich/Normen: § 1671, 1687 BGB

Quelle: ARD-Ratgeber Recht

 

Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts


Streiten Eltern über das gemeinsame Sorgerecht und ergibt sich für das Gericht aus dem gesamten Akteninhalt, daß beide Elternteile konsensfähig und konsensbereit sind, obwohl sie sich dies wechselseitig absprechen, verbleibt es bei dem gemeinsamen Sorgerecht.