OLG Köln
2002-01-23
5 U 85/01
Rechtsbereich/Normen: § 1671, 1687 BGB
Quelle: ARD-Ratgeber Recht
Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts
Streiten Eltern über das gemeinsame Sorgerecht und ergibt sich für das Gericht
aus dem gesamten Akteninhalt, daß beide Elternteile konsensfähig und
konsensbereit sind, obwohl sie sich dies wechselseitig absprechen, verbleibt es
bei dem gemeinsamen Sorgerecht.