OLG Düsseldorf
1999-04-22
6 UF 244/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: Kind-Prax 1999, 133

 


Alleiniges Sorgerecht


Sind die Eltern nicht mehr in der Lage zum Wohle des Kindes zu kooperieren, so fehlt die Basis für ein gemeinsames Sorgerecht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern in grundsätzlichen Erziehungsfragen unterschiedlicher Meinung sind oder wegen tiefgreifender Streitigkeiten auf das Kind nicht in angemessener Weise Rücksicht nehmen.

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf läßt sich ein derartiger Schluß allerdings dann nicht ziehen, wenn sich die Meinungsverschiedenheiten lediglich auf einzelne Angelegenheiten beziehen.

(Siehe auch:"Gemeinsames Sorgerecht trotz Widerspruch durch die Mutter")