OLG Düsseldorf
1999-04-22
6 UF 244/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: Kind-Prax 1999, 133
Alleiniges Sorgerecht
Sind die Eltern nicht mehr in der Lage zum Wohle des Kindes zu kooperieren, so
fehlt die Basis für ein gemeinsames Sorgerecht. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die Eltern in grundsätzlichen Erziehungsfragen unterschiedlicher Meinung
sind oder wegen tiefgreifender Streitigkeiten auf das Kind nicht in angemessener
Weise Rücksicht nehmen.
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf läßt sich ein derartiger Schluß allerdings dann
nicht ziehen, wenn sich die Meinungsverschiedenheiten lediglich auf einzelne
Angelegenheiten beziehen.
(Siehe auch:"Gemeinsames Sorgerecht trotz Widerspruch durch die Mutter")