OLG Düsseldorf
1999-04-22
6 UF 244/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: NJW 1999, 2682

 


Gemeinsames Sorgerecht


Bei Vorliegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses beider Elternteile kann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden.

Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf kommt dies dann in Betracht, wenn die Elternteile nicht mehr die Fähigkeit oder die Bereitschaft aufbringen können, in den Sorgerechtsangelegenheiten zum Wohl der Kinder zu kooperieren. Dies sei aber nicht schon bei bloßen Meinungsverschiedenheiten in einer einzelnen Angelegenheit der Fall.