OLG Düsseldorf
1999-04-22
6 UF 244/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: NJW 1999, 2682
Gemeinsames Sorgerecht
Bei Vorliegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses beider
Elternteile kann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden.
Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf kommt dies dann in Betracht, wenn die
Elternteile nicht mehr die Fähigkeit oder die Bereitschaft aufbringen können, in
den Sorgerechtsangelegenheiten zum Wohl der Kinder zu kooperieren. Dies sei aber
nicht schon bei bloßen Meinungsverschiedenheiten in einer einzelnen
Angelegenheit der Fall.