OLG Bamberg
1999-02-09
2 UF 183/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: Kind-Prax 1999, 133
Gemeinsames Sorgerecht trotz Widerspruch durch die Mutter
Sind sich die Eltern in den Grundfragen der Erziehung einig und
kommt es lediglich in Nebenfragen zu Streitigkeiten, so besteht kein Grund von
der gemeinsamen elterlichen Sorge abzusehen.
Dies gilt nach Auffassung des OLG Bamberg auch dann nicht, wenn die Eltern wegen
derartigen Unstimmigkeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach einen
Vermittler einschalten mussten.