OLG Bamberg
1999-02-09
2 UF 183/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: Kind-Prax 1999, 133
 


Gemeinsames Sorgerecht trotz Widerspruch durch die Mutter


Sind sich die Eltern in den Grundfragen der Erziehung einig und kommt es lediglich in Nebenfragen zu Streitigkeiten, so besteht kein Grund von der gemeinsamen elterlichen Sorge abzusehen.

Dies gilt nach Auffassung des OLG Bamberg auch dann nicht, wenn die Eltern wegen derartigen Unstimmigkeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach einen Vermittler einschalten mussten.