OLG Hamm
2000-08-31
15 W 195/00
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: DPA

 


Scheidungskinder dürfen auch bei gemeinsamem Sorgerecht neuen Namen bekommen


Kinder geschiedene Ehepartner dürfen bei einer erneuten Heirat auch dann den neuen Ehenamen der Mutter annehmen, wenn sich die leiblichen Eltern das Sorgerecht teilen. Dies gilt zumindest dann, wenn sich die beiden Sorgeberechtigten über die Namensänderung einig sind.

Eine Frau aus dem Münsterland hatte zum zweiten Mal geheiratet und wollte, daß an den Nachnamen ihrer neunjährigen Tochter der Familienname des neuen Ehemannes angehängt wird. Ihr Ex-Mann war damit einverstanden. Weil eine derartige Regelung im BGB nicht existiert, war das Standesamt ohne Gerichtsurteil dazu jedoch nicht bereit gewesen.