OLG Hamm
2000-08-31
15 W 195/00
Rechtsbereich/Normen: BGB
Quelle: DPA
Scheidungskinder dürfen auch bei gemeinsamem Sorgerecht neuen Namen bekommen
Kinder geschiedene Ehepartner dürfen bei einer erneuten Heirat
auch dann den neuen Ehenamen der Mutter annehmen, wenn sich die leiblichen
Eltern das Sorgerecht teilen. Dies gilt zumindest dann, wenn sich die beiden
Sorgeberechtigten über die Namensänderung einig sind.
Eine Frau aus dem Münsterland hatte zum zweiten Mal geheiratet und wollte, daß
an den Nachnamen ihrer neunjährigen Tochter der Familienname des neuen Ehemannes
angehängt wird. Ihr Ex-Mann war damit einverstanden. Weil eine derartige
Regelung im BGB nicht existiert, war das Standesamt ohne Gerichtsurteil dazu
jedoch nicht bereit gewesen.