OVG Rheinland-Pfalz
2000-04-10
10 B 10369/00
Rechtsbereich/Normen: AuslG; GG
Quelle: DPA

 


Sorgerecht allein ist für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht genug


Kümmert sich ein Ausländer trotz bestehendem Sorgerecht nicht um sein Kind, so kann er daraus auch keinen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis herleiten. Denn entscheidend ist nicht die rechtlich mögliche, sondern allein die tatsächlich wahrgenommene elterliche Sorge.

Dies entschieden die Richter des OVG Koblenz und lehnten damit eine Klage um den Antrag eines türkischen Staatsbürgers auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab. Der Türke hatte seinen Antrag unter anderem mit dem Sorgerecht für seine Tochter begründet. Als die Richter den Sachverhalt allerdings beleuchteten, stellten sie fest, daß der Mann von seiner Frau getrennt lebte, kaum Kontakt zu seinem Kind hatte und bisher erst einmal bereit war Unterhaltszahlungen zu leisten.