OVG Rheinland-Pfalz
2000-04-10
10 B 10369/00
Rechtsbereich/Normen: AuslG; GG
Quelle: DPA
Sorgerecht allein ist für Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis nicht genug
Kümmert sich ein Ausländer trotz bestehendem Sorgerecht nicht um
sein Kind, so kann er daraus auch keinen Anspruch auf Verlängerung seiner
Aufenthaltserlaubnis herleiten. Denn entscheidend ist nicht die rechtlich
mögliche, sondern allein die tatsächlich wahrgenommene elterliche Sorge.
Dies entschieden die Richter des OVG Koblenz und lehnten damit eine Klage um den
Antrag eines türkischen Staatsbürgers auf Verlängerung seiner
Aufenthaltserlaubnis ab. Der Türke hatte seinen Antrag unter anderem mit dem
Sorgerecht für seine Tochter begründet. Als die Richter den Sachverhalt
allerdings beleuchteten, stellten sie fest, daß der Mann von seiner Frau
getrennt lebte, kaum Kontakt zu seinem Kind hatte und bisher erst einmal bereit
war Unterhaltszahlungen zu leisten.